Fixierung psychisch kranker Untergebrachter gem § 25 PsychKG BW bzw nach bayerischer Rechtslage mit Art 2 Abs 2 S 2, S 3 GG iVm Art 104 Abs 1, Abs 2 GG unvereinbar – nicht lediglich kurzfristige Fixierung sämtlicher Gliedmaßen auch im Rahmen eines bestehenden Freiheitsentziehungsverhältnisses als eigenständige Freiheitsentziehung zu qualifizieren – Neuregelung bis 30.06.2019 geboten – Vollstreckungsanordnung
Vollstreckbarkeit eines gegen eine Fernsehanstalt verhängten ausländischen Urteils: Verstoß gegen das Grundrecht auf negative Meinungsfreiheit und gegen den deutschen ordre public