Nichtannahmebeschluss: Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gegen einen 96-Jährigen mit dessen Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) vereinbar – fachgerichtliche Ablehnung eines Vollstreckungsaufschubs (§ 455 Abs 3 StPO) nicht zu beanstanden – keine Bedenken hinsichtlich Sachaufklärung zum Gesundheitszustand des Betroffenen – besonderes Gewicht des staatlichen Strafanspruchs mit Blick auf Schwere des Schuldvorwurfs (Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen im Konzentrationslager Auschwitz)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung – hier: Auferlegung eines Ordnungsgeldes gem § 178 GVG wegen mehrfachen verspäteten Erscheinens vor Gericht sowie beharrlicher Weigerung, sich anlässlich einer Zeugenvernehmung sowie zur Urteilsverkündung zu erheben
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit (§ 7 Nr 5 BRAO) verletzt bei unzureichender Abwägung der grundrechtlichen Belange die Berufswahlfreiheit der Betroffenen (Art 12 Abs 1 S 1 GG) – hier: Beleidigung des Ausbilders in staatsanwaltschaftlicher Station und der Oberstaatsanwältin in anschließendem Strafverfahren