Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch eines Strafgefangenen auf umfassende Einsicht in seine Krankenakte – Versagung der Akteneinsicht ohne Darlegung von dem Einsichtsrecht entgegenstehenden, hinreichend gewichtigen Belangen verletzt Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Berücksichtigung des Art 8 MRK – überdies Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch unbegründete Zurückweisung von Rechtsmitteln trotz Abweichung von Rspr des BVerfG
Kammerbeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen “Armenienresolution” des Deutschen Bundestages mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässig
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verlegung eines Strafgefangenen aufgrund des Fehlverhaltens Dritter nur unter besonderen Voraussetzungen – hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG sowie von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Verlegung eines Strafgefangenen aufgrund Zerrüttung des Verhältnisses zwischen Betroffenem und Anstaltsarzt, wenn die Zerrüttung auf jahrelanger Falschbehandlung durch diesen beruht – zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch “Leerlaufenlassen” der Rechtsbeschwerde