Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs 2 S 1 GG durch lediglich zeitlich begrenzte Einstellung der Zwangsvollstreckung bei andauernder Suizidalität des Räumungsschuldners
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung von Eilrechtsschutz sowie an die Prüfung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Verwaltungsprozess – Beschränkung des Zugangs zu Transplantationsorganen als gewichtiger Eingriff in das Recht der Patienten auf Leben und körperliche Unversehrtheit – hier: Meldung als “nicht transplantabel” nicht auf Zeitspanne beschränkt, innerhalb derer kein gerichtlicher Rechtsschutz erlangt werden könne – Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes auch bei unklarer Zuständigkeit
Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines unzureichend begründeten Durchsuchungsbeschlusses verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – keine Heilung von Begründungsmängeln eines Durchsuchungsbeschluss im Beschwerdeverfahren
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei Äußerung wahrer Tatsachen über Geschäftsgebaren einer konkreten Person im Bewertungsbereich von Internet-Portalen – hier: Verletzung der Meinungsfreiheit durch zivilgerichtliches Unterlassungsurteil – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch verfehlte strafgerichtliche Einordnung einer Äußerung als Tatsache anstatt als Werturteil – hier: Grundrechtsverletzung durch Strafurteil wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) bei Bezeichnung eines Polizeibeamten als “Spanner” – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Einstufung einer Äußerung als Schmähkritik nur unter strengen Voraussetzungen – hier: Verletzung der Meinungsfreiheit bei strafrechtlicher Sanktionierung ausfallender Äußerungen eines Strafverteidigers über eine Staatsanwältin als Beleidigung trotz möglichen Sachbezugs