Nichtannahmebeschluss: Trotz – einfachrechtlicher – Bedenken gegen die von den Fachgerichten im Ausgangsverfahren vorgenommene Auslegung keine Annahme der Verfassungsbeschwerde geboten, wenn die geltend gemachte Verletzung des Verfassungsrechts kein besonderes Gewicht hat und den Beschwerdeführer auch nicht in existentieller Weise betrifft (§ 93a Abs 2 BVerfGG)
Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 2 S 2, 92 BVerfGG) bei der Geltendmachung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) bzgl der gerichtlichen Überprüfung einer Rechtsverordnung – hier: Berliner Kappungsgrenzenverordnung
Stattgebender Kammerbeschluss: Unbegründete Versäumung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Diskriminierungsverbot (Art 3 Abs 3 S 2 GG) und Verkehrssicherungspflichten bzgl eines ggf nicht rollstuhlgerechten Behindertenparkplatzes – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 1 Abs 1 GG an die Größe von Einzelhafträumen – unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bei der Nachprüfung strafvollzugsrechtlicher Maßnahmen verletzt Art 19 Abs 4 GG iVm Art 1 Abs 1 GG – hier: mehrwöchige Unterbringung in einer “Schlauchzelle” mit einer Grundfläche zwischen 4,49 und 6,16 qm