Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzgl der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung gem §§ 287 AO, 758a ZPO – Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Behandlung sowohl der Erinnerung (§ 766 ZPO) als auch der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) als unstatthaft – zudem Fortbestand des Rechtsschutzinteresses – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Versagung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für rumänische Staatsangehörige – Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels hinreichender Substantiierung unzulässig
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung (§§ 331, 312 FamFG) ohne hinreichende Begründung der Erforderlichkeit sowie ohne hinreichende Sachaufklärung verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG – hier: vorläufige Unterbringung gem §§ 331 S 1 Nr 2, 312 S 1 Nr 3 FamFG iVm § 11 PsychKG MV
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Beachtlichkeit der Art und Weise der Unterbringung bei der nachträglichen Überprüfung einer polizeilichen Freiheitsentziehung
Nichtannahmebeschluss: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Maßgabe für Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen – technische Einschränkungen eines Datenverarbeitungssystems keine Rechtfertigung für nicht erforderliche Datenspeicherung
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Versagung von Vollzugslockerungen verletzt Strafgefangenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG – zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG (Rechtsschutzgarantie) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von Rspr des BVerfG
Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung pharmazeutischer Unternehmer zur Gewährung von Abschlägen für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber privaten Krankenversicherungen und Beihilfeträgern – Abschlagspflicht
Nichtannahme einer mangels substantiierter Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde bzgl eines Verfahrens gem §§ 172ff StPO – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Einlegung offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden annähernd gleichen Inhalts und gleicher Zielsetzung