Stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines unbekleideten Strafgefangenen in einem besonders gesicherten, videoüberwachten Haftraum (§ 88 Abs 2 Nr 5 StVollzG) ohne hinreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt Betroffenen in allgemeinem Persönlichkeitsrecht – zudem Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, 2 Abs 2 S 1 GG, 19 Abs 4 GG durch unzureichende Sachaufklärung – Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überzogene Zulässigkeitsanforderungen an Rechtsbeschwerde bei offensichtlichen Grundrechtsverletzungen
Nichtannahmebeschluss: Verbot anwaltlicher Schockwerbung – Verfassungsbeschwerde nicht hinreichend substantiiert – keine Verletzung der Meinungs-, Kunst- oder Berufsausübungsfreiheit erkennbar
Stattgebender Kammerbeschluss: Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung verletzt bei unzureichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe die Meinungsfreiheit des Verurteilten – Gegenstandswertfestsetzung
Pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen verletzt Glaubens- und Bekenntnisfreiheit – Verbot religiöser Bekundungen setzt konkrete Gefahr für Schulfrieden bzw für staatliche Neutralität voraus – Untersagung religiöser Bekundungen durch Lehrkräfte muss grds unterschiedslos erfolgen – Nichtigkeit von § 57 Abs 4 S 3 SchulG wg Verletzung von Art 3 Abs 3 S 1 GG iVm Art 33 Abs 3 GG – Einschränkende Auslegung von § 57 Abs 4 S 1, S 2, § 58 S 2 SchulG NW erforderlich – Abweichende Meinung: §§ 57 Abs 4 S 1 bis 3 SchulG NW grdsl nicht zu beanstanden
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs. 1 GG durch gerichtliche Entscheidungen, die die einen Alkohol- und Benzodiazepinabhängigen ohne ausreichende Prüfung der Voraussetzung der Betreuerbestellung und deren Erforderlichkeit unter Betreuung stellen
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses – Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben bzgl des Anhaltens von an Strafgefangene gerichtete Schreiben (§ 31 StVollzG; Art 34 StVollz BY)