Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes – hier: keine Grundrechtsverletzung durch fachgerichtliche Versagung von Eilrechtsschutz bei hinreichend intensiver Sach- und Rechtsprüfung
(Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung gegen Gerichtskostenforderung des BFH; Voraussetzungen des Zitiergebots des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG kein Vertretungszwang für Erinnerung)
Nichtannahmebeschluss: Ablehnung der Behandlung einer Petition als “öffentliche Petition” – unzureichende Substantiierung mangels nachvollziehbarer Darlegung einer Grundrechtsverletzung
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Rüge einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG bei unterlassener Vorlage der an das Fachgericht gerichteten Antragsschrift – bei Verwerfung eines Antrags gem § 23 EGGVG (juris: GVGEG) wegen unzureichender Begründung kann materielle Rechtsfrage (Justiziabilität von Gnadenentscheidungen) offen bleiben
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines nichtrauchenden Untersuchungsgefangenen gemeinsam mit zwei stark rauchenden Mithäftlingen verletzt Betroffenen in Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) – Zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz zwischenzeitlicher Verlegung des Beschwerdeführers