Stattgebender Kammerbeschluss: Keine Regelvermutung für Vorrang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber Meinungsfreiheit bei schutzbedürftigen Interessen Jugendlicher oder junger Erwachsener – hier: zivilrechtliche Verurteilung einer Tageszeitung zur Unterlassung von identifizierender Wortberichterstattung über Bagatelldelikte jugendlicher Prominenter verletzt Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten bei wiederholter Einlegung von Verfassungsbeschwerden in gleichgelagerten Fällen trotz mehrerer Nichtannahmen – hier zudem offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz geistigen Eigentums andererseits hinsichtlich Unterlassungsansprüchen bzgl der Berichterstattung über Kopierschutzsoftware („AnyDVD“) – hier: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Entscheidung zur Versagung von Unterlassungsansprüchen im „AnyDVD“-Verfahren
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch zivilgerichtliche Untersagung der in einen Landschaftsbericht integrierten Wortberichterstattung über eine Prominente
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 3 GG sowie von Art 19 Abs 4 iVm Art 19 Abs 3 GG durch Annahme einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfbarkeit von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur – zum Beurteilungsspielraum bei telekommunikationsrechtlicher Marktregulierung nach §§ 10, 11 TKG
Nichtannahmebeschluss: Grundrechte auf effektiven Rechtsschutz und gleichen Zugang zu Gericht erfordern nicht, dass Hinweis gem § 522 Abs 2 S 2 ZPO von allen Mitgliedern des Spruchkörpers erteilt wird