Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 durch Anordnung und Aufrechterhaltung der Abschiebehaft ohne vorherige Anhörung der Ehefrau des Betroffenen sowie durch unvertretbare Annahme, der Haftverlängerungsantrag sei von der zuständigen Behörde gestellt worden – zudem unterlassene Belehrung gem Art 36 KonsÜbk Wien
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch Untersagung einer als Werturteil zu qualifizierenden Wortberichterstattung über Vorgänge aus dem Sozialbereich einer prominenten Person – im Übrigen unzulässige sowie unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, mit denen den Beschwerdeführerinnen die Bildberichterstattung über eine prominente Person untersagt worden ist
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: unzureichende Darlegung, dass die Generalklausel des § 3 UWG neben den Sondertatbeständen des Wettbewerbs- und des Markenrechts anwendbar sei – Grenzen des von Art 12 GG vermittelten Schutzes der Teilnahme am Wettbewerb – hier: marken- bzw wettbewerbsrechtliche Ansprüche der FIFA bzgl Markenzeichen, die auf Fußballweltmeisterschaften Bezug nehmen
Nichtannahmebeschluss: Keine Anhaltspunkte für Grundrechtsverletzung durch angegriffene Entscheidungen ersichtlich – Absehen von weiterer Entscheidungsbegründung
Nichtannahmebeschluss: Inhaltskontrolle von Preiserhöhungsklauseln in AGB eines Gasversorgungsunternehmens – hier: keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Annahme einer unangemessenen Benachteiligung von Kunden durch Preisanpassungsklausel sowie durch Ablehnung einer ergänzenden Vertragsauslegung
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 € zu Lasten des Bevollmächtigten – völlig unzureichende Beschwerdebegründung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlichem Statusverfahren – hier: Bestehen eines Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Krankenversicherung – Verfahrensdauer von fast vier Jahren – Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses auch nach Erledigung durch Sachentscheidung des Fachgerichts wegen Wiederholungsgefahr