Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein größeres Fernsehgerätes eines Sicherungsuntergebrachten, dessen Sehkraft eingeschränkt ist – Verletzung der Rechtsschutzgarantie iVm der Gewährleistung körperlicher Unversehrtheit sowie der Informationsfreiheit – Zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch ungerechtfertigte gerichtliche Verweigerung einer Sachentscheidung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu innerstaatlichen Konsequenzen einer Verletzung von Pflichten gem Art 36 Abs 1 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (juris: KonsÜbk Wien) – Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) durch unzureichende Berücksichtigung der Rspr des IGH zum KonsÜbk Wien durch den BGH
Nichtannahmebeschluss: Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) – kein erhöhter Bedarf für Besuch einer Privatschule – anteilige Berücksichtigung von „Schüler-BAföG“ als Einkommen iSd § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 verfassungsgemäß
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Anfertigung und Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen und des dabei angefertigten Bildmaterials
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung eines Abtreibungsgegners Protestaktionen – insb. durch Ansprechen von Patientinnen eines „Abtreibungsarztes“ in unmittelbarer Nähe von dessen Praxisräumen anzusprechen – zu unterlassen
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Beschwerdebefugnis unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl im Mai 2009 begehrt wird – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach ausdrücklichem Hinweis auf die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
Nichtannahmebeschluss: Gewährung von rechtlichem Gehör im EPA-Beschwerdeverfahren – Grundrechtsträgerschaft ausländischer juristischer Personen – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Darlegung eines generell und offenkundig unzureichenden Grundrechtsschutzes im Rahmen der Europäischen Patentorganisation