Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung eines aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in der Bundesrepublik festgenommenen Ausländers – zu Fällen, in denen der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit im Prozessrecht des ersuchenden Staates – hier: Vereinigtes Königreich – nicht in demselben Umfang wie im deutschen Strafverfahren gewährleistet ist
Nichtannahmebeschluss: Unbegrenzte Steuerfestsetzungsfristen sowie freie Verfügbarkeit der Finanzbehörden über deren Lauf wäre mit Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslegung und Anwendung des § 171 Abs 4 S 3 AO