Zulässige Grenzbebauung, Errichtung von Abstellräumen und einer Stütz- und Gartenmauer, Prüfungsumfang im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Augenschein.
Erfolgloser Eilantrag gegen eine der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses; kein Verstoß gegen drittschützende denkmalschutzrechtliche Vorschriften