(Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei bloßer Vermietung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen – Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 UmwStG 1995 – Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage)
Verzicht auf Aussetzungszinsen – Kein Anspruch auf Zinsverzicht bei nachträglicher Heilung eines ursprünglich rechtswidrigen Bescheids – Aussetzung eines Klageverfahrens bei fehlendem Grundlagenbescheid – Kein Erlass von Aussetzungszinsen wegen überlanger Verfahrensdauer