Neubau einer Doppelhaushälfte an eine bestehende Doppelhaushälfte, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO eines Nachbarn (stattgegeben), Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot (Doppelhausrechtsprechung), Abstandsflächenverstoß, Nachbarrechtsverletzung durch fehlende Darstellung des Nachbargebäudes (offen gelassen)
Nachbareilantrag, Teilweise Anfechtung einer Baugenehmigung, Rücksichtnahmegebot, Reihenhaus, Wintergartenanbau, Standsicherheit nicht vom Prüfumfang umfasst
baurechtliche Nachbarklage, unzulässige Klage des Eck-Nachbarn, keine Abstandsflächenverletzung bei mehreren Nebengebäuden (16 m-Privileg, Abstandsflächen, die in der öffentlichen Verkehrsfläche zum Liegen kommen, auskragende Bauteile, 9 m-Grenze), 16 m-Privileg und Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsgrund können parallel in Anspruch genommen werden, daneben bleibt die Möglichkeit von Nebengebäuden in den Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 7 BayBO, kein mit dem Bebauungsplan intendierter Nachbarschutz von Baugrenzen, keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch Gartenverschattung