Patentbeschwerdeverfahren – “Verfahren zur Herstellung eines 9, 10 Diarylanthracens” – die Begründung eines Beschlusses muss auch bei einem Verfahren vor dem Patentamt innerhalb von 5 Monaten erfolgen – zur ordnungsgemäßen Unterschrift eines patentamtlichen Beschlusses – fehlende Unterschrift am Ende der Begründung – Verfahrensfehler – die Anordnung der Erstattung der Beschwerdegebühr bei Zurückverweisung der Sache an das DPMA kann von Amts wegen erfolgen
Patentnichtigkeitsverfahren: Definition des Fachmanns bei einem Patent betreffend das Zurverfügungstellen eines mehrstufigen und nicht nur in einem Betrieb anzusiedelnden Produktionssystems – Pfeffersäckchen
Europäisches Patentrecht: Veröffentlichung über mutmaßliche Krebsverursachung durch eine bestimmte Produktgruppe als Offenbarung der Verwendung eines dieser Produkte für Einsatzzwecke, die das Nichtvorhandensein von kanzerogenem Material voraussetzen – Glasfasern