(Umsätze einer “männlichen Stripgruppe” können von der Umsatzsteuer befreit sein oder anstelle des Regelsteuersatzes dem ermäßigten Steuersatz unterliegen – Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 21 UStG – Anwendbarkeit des § 68 Satz 1 FGO auf Ermessensverwaltungsakte)
Patentbeschwerdeverfahren – “Verfahren und Einrichtung zur Verbesserung von Wiederauffindungsvorgängen in Plattenanordnungs-Speichergeräten” – zugrundeliegendes technisches Problem: Speicher soll bei einer Datenspeicherung schneller für Anwendungsprogramm zur Verfügung gestellt werden – neuer Abtrenn-Befehl für Spiegelspeicher – keine Lösung des Problems mit technischen Mitteln – kein technisches Fachwissen nötig