Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren zur Hervorhebung und Detektion wiederholter Nutzsignalkomponenten innerhalb eines Quellsignals“ – zur Patentfähigkeit
Markenbeschwerdeverfahren – „KRÄUTER WASSER“ – zur Prüfung absoluter Schutzhindernisse – Begründung des DPMA enthält nur eine pauschale Behauptung – Erfordernis einer eingehenderen Prüfung – zur Begründungspflicht – Zurückverweisung an das DPMA – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr