Markenbeschwerdeverfahren – „MJOY/NJOY (Wort-Bild-Marke)“ – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Dienstleistungsidentität – teilweise unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr – teilweise entfernte Dienstleistungsähnlichkeit – teilweise keine Verwechslungsgefahr
(Markenbeschwerdeverfahren – „SIMON LINK® Wort-Bild-Marke)/simon (Unionsbildmarke)/simon VIT@ (Unionsbildmarke)/simon (Unionsbildmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – zur Warenidentität und -ähnlichkeit – teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr – zur rechtserhaltenden Benutzung
Markenbeschwerdeverfahren – „SONIC/sensonic (Unionsmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung unter dem Aspekt des Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne infolge einer selbständig kennzeichnenden Stellung des Bestandteils „sonic“