Markenbeschwerdeverfahren – „e-miglia/MILLE MIGLIA/MILLE MIGLIA/1000 MIGLIA/MILLE MIGLIA“ – zur Einrede mangelnder Benutzung – teilweise keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – daher teilweise keine Verwechslungsgefahr – Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Irreführende Bezeichnung eines Zeichens als „Gütesiegel“: Wegfall der Irreführung bei geändertem Verkehrsverständnis; Verkehrsverständnis hinsichtlich eines Gütesiegels oder Prüfzeichens; Überprüfung des Verfahrens und der Prüfkriterien; Neutralität der Prüfeinrichtung – IVD-Gütesiegel