Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzungsverfahren – „Doppelvertretungskosten im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren“ – zur Erstattungsfähigkeit
Markenbeschwerdeverfahren – „Deutsche Financial Translations“ – fehlende Unterscheidungskraft – öffentliche Zustellung des Beanstandungsbescheids durch das DPMA – kein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr