Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste: Betreiben eines audiovisuellen Mediendienstes – YouTube-Werbekanal
Patentbeschwerdeverfahren – „Aufzeichnungs-Wiedergabegerät“ – zur Zuständigkeit für die Prüfung einer im Beschwerdeverfahren entstandenen Teilanmeldung
Markenbeschwerdeverfahren – „ART KOSMOS (Wort-Bild-Marke)/KOSMOS“ – zur Kennzeichnungskraft – zur Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – Verwechslungsgefahr durch selbstständig kennzeichnende Stellung)
Markenbeschwerdeverfahren – „Cevita/CêlaVita (IR-Marke)/CÊLAVITA (IR-Marke)“ – gebührenrechtliche Behandlung gemeinschaftlicher Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts im patentamtlichen bzw. -gerichtlichen Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren – Behandlung als ein „Antragsteller“ – zur Zahlung der Beschwerdegebühr durch Überweisung – Fiktion der Nichteinlegung bei verspäteter Zahlung der Beschwerdegebühr – Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr(en) – zur funktionellen Zuständigkeit der Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag – zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Feststellung, dass die Erinnerung wegen nicht ausreichender Gebührenzahlung als nicht eingelegt gilt
Markenbeschwerdeverfahren – „MEISTER SCHOKOLADE (Wort-Bild-Marke)/LINDT & SPRÜNGLI MAÎTRE CHOCOLATIER SUISSE DEPUIS 1845 (Unionsbildmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung, insbesondere keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Traubenzuckertäfelchen (dreidimensionale Gestaltung)“ – wesentliche Formmerkmale von Süßwaren können dazu dienen, eine technische Wirkung zu erreichen – zur Gestaltung von Süßwaren – die technische Wirkung eines Formmerkmals bleibt ausschlaggebend, selbst wenn die gewählte Lösung zugleich von gestalterischer Qualität ist – Merkmale, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind – keine Markenfähigkeit – Löschung