(Markenbeschwerdeverfahren – Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe – „Hiffenmark II“ – zum Ansehen eines Erzeugnisses – Ansehen als Merkmal i. S. v. Art. 49 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. b 2. Hs. EUV 1151/2012 – zur Antragsbefugnis eines Einzelantragstellers – Bejahung des Ansehens bei Nachweis für das Ursprungsgebiet – zur Eintragungsfähigkeit eines Dialektworts – Eintragung ohne spezifizierende geographische Angabe bei Möglichkeit der geografischen Konnektierung – erhebliche Umsatzsteigerungen – gewichtiges Indiz für das Ansehen der aus dem Gebiet stammenden Erzeugnisse – zur Übergangsfrist des Art. 15 Abs. 4 EUV 1151/2012)
Markenbeschwerdeverfahren – „BLUE IVY/BLUE IVY CARTER (Gemeinschaftsmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verpflichtung zum Widerruf eines Negativeintrags bei der Schufa und zur Unterlassung der erneuten Mitteilung offener Forderungen
Markenbeschwerdeverfahren – „Buy Tube (Wort-Bild-Marke)/You Tube (Widerspruchsmarke zu 1], IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/You Tube (Widerspruchsmarke zu 2], Gemeinschaftsbildmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – zur unmittelbaren schriftbildlichen Verwechslungsgefahr – zur mittelbaren Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Serienzeichenbildung – zur Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – zum Sonderschutz für bekannte Marken