Markenbeschwerdeverfahren – Gegenvorstellung gegen Gegenstandswertfestsetzung – zur Statthaftigkeit – Abgrenzung zur Anhörungsrüge – zur Änderung eines an sich unanfechtbaren Beschlusses auf Gegenvorstellung hin – keine Rechtsverletzung – kein Abweichen vom festgesetzten Regelgegenstandswert