Markenbeschwerdeverfahren – „B BENTLEY B (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/Bentley/B BENTLEY (Wort-Bild-Marke)“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – zur abweichenden Benutzungsform – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Warenähnlichkeit – teilweise klangliche und bildliche Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „MUSIC MONSTER FM(Wort-Bild-Marke)/MONSTER MUSIC (Gemeinschaftswortmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft –Warenidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – „AM (Wort-Bild-Marke)/amm“ – zur rechtserhaltenden Benutzung: fehlende Glaubhaftmachung, zum Beibringungsgrundsatz – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung