Markenbeschwerdeverfahren – „ZEUS-RENTENSCHUTZBRIEF/DRSB DEUTSCHER RENTENSCHUTZBRIEF – VORSORGE WOHLSTAND SICHERHEIT“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – zu berechtigten Gründen für die Nichtbenutzung – kein Vorliegen von berechtigten Gründen für die Nichtbenutzung
Markenbeschwerdeverfahren – „IMMETRO (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)“ – zur Einrede mangelnder Benutzung – zur Kennzeichnungskraft –– keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung