Markenbeschwerdeverfahren – „Lockmaster/Lock“ – Warenähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – „COMPASSOFT (IR-Marke)/comma soft (Wort-Bild-Marke)“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – Benennung von Mindestumsätzen reicht zum Ausschluss einer Scheinbenutzung und einer mengenmäßig unbedeutenden Benutzung aus – abweichende Benutzungsform – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr