Markenbeschwerdeverfahren – „deli garage kraftstoff/Kraftstoff“ – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren besteht aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes keine Begründungspflicht