Markenbeschwerdeverfahren – „pureplate (Wort-Bild-Marke)/decor metall (Wort-Bild-Marke, Gemeinschaftsmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Markenusurpation oder des Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „WAXLIGHT“ – per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt – für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast – eine dem Unterschriftserfordernis entsprechende fristgerechte Übermittlung der Beschwerdeschrift wird unterstellt – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „WAXLITE“ – per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt – für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast – eine fristgerechte Übermittlung der Beschwerdeschrift einschließlich der Einzugsermächtigung wird unterstellt – keine Unterscheidungskraft
Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzungsverfahren – „Mitwirkender Rechtsanwalt III“ – Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts – zur generalisierenden Betrachtungsweise – Anerkenntnis der Notwendigkeit einer Doppelvertretung nur in besonders gelagerten Fällen – zur Bildung von Fallgruppen – weder Parallelität eines Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahrens mit hiermit verbundenem Abstimmungsbedarf noch verfahrensrechtliche Fragestellungen im Nichtigkeitsverfahren, die zum spezifischen Aufgabenkreis eines Patentanwalts gehören, begründen eine anzuerkennende Fallgruppe
Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzung – „Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VII“ – zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wegen eines zeitgleich anhängigen parallelen einstweiligen Verfügungsverfahren – kurze zeitliche Überschneidung des Verfügungs- und Nichtigkeitsverfahren – keine Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts – kein spezieller Abstimmungsbedarf