Markenbeschwerdeverfahren – „SWISS EYE (Wort-Bild-Marke)“ – keine Identität mit dem Schweizer Bundeswappen – keine Wiedergabe charakteristischer heraldischer Merkmale des Schweizer Bundeswappens – Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „Snow Gecko (Wort-Bild-Marke)/GECKO (Gemeinschaftsmarke)“ – Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Markenusurpation – keine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenrechtsverletzung: Ungebrochene Durchfuhr nachgeahmter Ware durch das Bundesgebiet; Markenschutz im Bestimmungsland; Ansprüche auf Unterlassung der Einfuhr und des Inverkehrbringens markenverletzend gekennzeichneter Waren gegen den Spediteur – Clinique happy
Markenbeschwerdeverfahren – „soulhelp“ – Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit sind durch das DPMA festzustellen und nicht durch den Anmelder zu widerlegen – Vermutung des generellen Benutzungswillens des Anmelders – Anmeldung für ein außerordentlich weites Spektrum von Waren und Dienstleistungen – Anmelder hat keinen eigenen, eine Nutzung ermöglichenden Geschäftsbetrieb – keine Widerlegung der Vermutung des generellen Benutzungswillens