Markenbeschwerdeverfahren – „BIOFIN/Biovin“ – zur Einrede der Nichtbenutzung: Verwendung der Widerspruchsmarke als Unternehmensbezeichnung – keine rechtserhaltende Benutzung
Markenbeschwerdeverfahren – „BIOVERDE/VINHO VERDE PORTUGAL (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenähnlichkeit bis -identität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung