Markenbeschwerdeverfahren – Antrag auf Akteneinsicht – „VOODOO“ – berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht – Geheimhaltungsinteresse des Antragsgegners ist nicht gewichtiger als das Informationsinteresse der Antragstellerin
Markenbeschwerdeverfahren – „REVITALIQUE/VITANIQUE“ – Einrede der Nichtbenutzung – zum Beibringungsgrundsatz – keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – zur Kostenauferlegung im Beschwerdeverfahren