Markenbeschwerdeverfahren – „volkslotto/lotto (Wort-Bild-Marke)“ – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – „Kloster Beuerberger Naturkraft (Wort-Bild-Marke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – noch erforderliche Prüfung der Markenstelle hinsichtlich des Entgegenstehens des Schutzhindernisses des § 8 Abs 2 Nr. 4 MarkenG