Markenbeschwerdeverfahren – „FICKEN“ – keine unerträgliche Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsempfinden des Allgemeinverkehrs – kein Verstoß gegen die guten Sitten – Eintragungsfähigkeit
Markenbeschwerdeverfahren – „Blue Gecko/GECO (Wort-Bild-Marke)“ – zur Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – Anwendung durchschnittlicher Sorgfalt der angesprochenen Verkehrskreise – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne