Markenbeschwerdeverfahren – „Stadion An der Alten Försterei“ – Stadionname – teilweise Unterscheidungskraft und kein Freihaltungsbedürfnis – zur Verkehrsdurchsetzung
Patentbeschwerdeverfahren – Rechtspersönlichkeit der Anmelderin ist nach formwechselnder Umwandlung unverändert – Anmelderin hat als bisher Beteiligte zulässig Beschwerde eingelegt und bleibt auch nach späterer Umschreibung des Registers auf den Rechtsnachfolger am Verfahren beteiligt – entsprechende Anwendbarkeit des § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO im Anmeldebeschwerdeverfahren