Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzung – „Experimentelles Privatgutachten zum Beleg der Ausführbarkeit von Entgegenhaltungen“ – zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein experimentelles Privatgutachten des Nichtigkeitsklägers zum Beleg der Ausführbarkeit der Lehre einer von ihm als neuheitsschädlich angeführten Entgegenhaltung – Nichtigkeitsbeklagte hat die Ausführbarkeit der Entgegenhaltung unter Vorlage eines eigenen experimentellen Privatgutachtens bestritten – sachdienliche und notwendige Kosten