Erfolgreicher Antrag, Zweifel an Fahreignung wegen Cannabiskonsums, Fehlendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme steht bei einmaliger Fahrt unter Cannabis nicht fest; Klärung durch medizinisch-psychologisches Gutachtens erforderlich, Gutachtensanordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV setzt feststehenden gelegentlichen Konsum voraus, Langer Zeitraum zwischen Erkenntnissen zu früher feststehendem gelegentlichen Konsum und Gutachtensanforderung (hier ca. 3 ½ Jahre) kann dazu führen, dass Frage des gelegentlichen Konsums neu aufzuklären ist., Gesamtumstände des Einzelfalls maßgeblich, hier bejaht., Ob auch Einholung eines ärztlichen Gutachtens zur Frage des Konsumverhaltens aufgrund des Zeitablaufs noch anlassbezogen und verhältnismäßig ist, kann offen bleiben
Erfolgreicher Antrag, Zweifel an Fahreignung wegen Cannabiskonsums, Fehlendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme steht bei einmaliger Fahrt unter Cannabis nicht fest; Klärung durch medizinisch-psychologisches Gutachtens erforderlich, Gutachtensanordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV setzt feststehenden gelegentlichen Konsum voraus, Langer Zeitraum zwischen Erkenntnissen zu früher feststehendem gelegentlichen Konsum und Gutachtensanforderung (hier ca. 3 ½ Jahre) kann dazu führen, dass Frage des gelegentlichen Konsums neu aufzuklären ist., Gesamtumstände des Einzelfalls maßgeblich, hier bejaht., Ob auch Einholung eines ärztlichen Gutachtens zur Frage des Konsumverhaltens aufgrund des Zeitablaufs noch anlassbezogen und verhältnismäßig ist, kann offen bleiben
rechtswidrige Begutachtensaufforderung, Zusammenhang der Straftaten mit dem Straßenverkehr bzw. mit der Kraftfahreignung nicht dargestellt, Ermessensfehler, unbestimmte Anordnung, falsche Rechtsgrundlage