Vertragsärztliche Versorgung – Berufsausübungsgemeinschaft – Anerkennung als Aufbaupraxis – Anspruch einer unterdurchschnittlich abrechnenden Praxis – Erreichung des Fachgruppendurchschnitts binnen fünf Jahren – Vorliegen eines Härtefalls
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gerichteten Verfassungsbeschwerde – Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage sowie eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht gem § 4 Abs 6 S 1 RdFunkBeitrStVtr BW – keine Vorabentscheidung geboten