Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs durch Versagung von Vollzugslockerungen – Anspruch auf Ausführungen nicht erst bei Auftreten von Anzeichen haftbedingter Einschränkungen der Lebenstüchtigkeit des betroffenen Strafgefangenen – sowie zu den Anforderungen an die Bejahung von Fluchtgefahr als Versagungsgrund für Lockerungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs durch Versagung von Vollzugslockerungen – Anspruch auf Ausführungen nicht erst bei Auftreten von Anzeichen haftbedingter Einschränkungen der Lebenstüchtigkeit des betroffenen Strafgefangenen