Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG sowie von Art 3 Abs 1 GG (Willkürverbot) – erhebliche Erhöhung der Sicherheitsleistung ohne Vorliegen neu hervorgetretener Umstände sowie unter Missachtung der wirtschaftlichen Situation des Angeklagten
Erforderlichkeit der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses an den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten; Heilung eines Zustellungsmangels bei einem Altfall
Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls: Verzicht auf Einhaltung des Spezialitätsgrundsatzes bei Zustimmung des Angeklagten zur Übergabe; Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz als Verfahrenshindernis
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufhebung von Haftverschonungsbeschlüssen ohne Vorliegen „neu hervorgetretener Umstände“ iSd § 116 Abs 4 Nr 3 StPO verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG – Erfordernis einer umfangreichen Abwägung zwischen aus Sicht der Fachgerichte vorliegenden neuen Erkenntnissen und auf Grundlage des Haftverschonungsbeschlusses gesetzten Vertrauenstatbestands – Ausschluss milderer Mittel zur Verfahrenssicherung unzureichend begründet – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufhebung von Haftverschonungsbeschlüssen ohne Vorliegen „neu hervorgetretener Umstände“ iSd § 116 Abs 4 Nr 3 StPO verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG – Anhaltspunkte für Erhöhung der Fluchtgefahr unzureichend dargelegt – Ausschluss milderer Mittel zur Verfahrenssicherung unzureichend begründet – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro