Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt – Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch das FG und Verzicht auf eigene Beweisaufnahme
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.04.2014 VII R 28/13 – “Rechtmäßiges Alternativverhalten” und Tilgungsreihenfolge bei Aufrechnung – Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabgabe der Steuererklärung – Mitverschulden des Finanzamts)