Stattgebender Kammerbeschluss: Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO – hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch finanzgerichtliche Kostenentscheidung unter Missachtung rechtlichen Gehörs – Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG durch als Gegenvorstellung bezeichneten, jedoch als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO auszulegenden Rechtsbehelf – Gegenstandswertfestsetzung
Einlagekonto bei Regiebetrieb – Ermittlung des Gewinns für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG 2002 – Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Jahresergebnisses – Zweck des steuerlichen Einlagekontos