Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei formwidriger und daher erfolgloser Einlegung eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs – hier: unzulässiger Antrag im Klageerzwingungsverfahren gem § 172 Abs 2, 3 StPO wegen Missachtung des Anwaltszwangs (§ 172 Abs 3 S 2 Halbs 1 StPO) – zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde
Wirtschaftlichkeitsprüfung – Auffälligkeitsprüfung – Rechtmäßigkeit – Beurteilung nach jeweils im Prüfungszeitraum geltenden Recht – sozialgerichtliches Verfahren – Zurückweisung der Berufung durch Beschluss – Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht
Betreuungsverfahren: Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters bei Entscheidung des Beschwerdegerichts durch den Einzelrichter in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache