(Sozialhilfe – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Übernahme angemessener Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung – keine Begrenzung durch § 12 Abs 1c S 6 Halbs 2 VAG bzw § 110 Abs S 4 Halbs 2 SGB 11)
Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch den Berechtigten nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Bestimmung des für den Kaufpreis maßgeblichen Verkehrswertes
Vertragsärztliche Versorgung – Verkehrsfähigkeit von Arzneimitteln im Rahmen übergangsrechtlicher Vorschriften – keine Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Krankenkassen