Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Entscheidung über Mitgliedschaft von Personen in jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalts berührt keine “eigene Angelegenheit” des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt K.d.ö.R., mithin nicht das religionsgemeinschaftliche Selbstbestimmungsrecht dieses Dachverbandes – ggf allerdings Beschwerdebefugnis der jeweiligen jüdischen Gemeinden – Staatsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt kann keine religionsgemeinschaftlichen Selbstbestimmungsrechte des Landesverbandes begründen (Fortführung von BVerfGE 123, 148)
(Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung – Verfassungsmäßigkeit des § 256a Abs 4 SGB 6)
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Verbot für Fahrzeuge aller Art, besondere Gefahrenlage (verneint), Dokumentationsobliegenheit der Straßenverkehrsbehörde, Ermessensfehler
Antrag des Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich (abgelehnt), Kein Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses nach Errichtung der baulichen Anlage, wenn Beeinträchtigung des Nachbarn durch die Nutzung der Anlage und nicht den bloßen Baukörper droht, Bezeichnung Tekturgenehmigung unmaßgeblich, Regelungsgehalt der Baugenehmigung durch Auslegung zu ermitteln, Abgrenzung Außenbereich – Innenbereich, hier Vorhaben- und Antragstellergrundstück als Außenbereichssplitter; einem befestigten Reiplatz fehlt die maßstabsbildende Wirkung zur Herstellung eines Bebauungszusammenhanges; für die Einordnung, ob ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vorliegt, kommt es auf die tatsächlich vorhandene Bebauung und nicht die Vorgaben des Flächennutzungsplanes an, Keine Außenbereichsaffinität einer größeren Schreinerei bei vorhandenem Industriegebiet, Für einen im Außenbereich belegenen Immissionsort können keine niedrigeren Immissionsrichtwerte als für ein Mischgebiet nach der TA Lärm geltend gemacht werden, Kein Zuschlag nach Nr. 6.5 der TA Lärm für Mischgebiete Unzulässigkeit von Auflagen im Baugenehmigungsbescheid, die ein ständiges Überwa- chungsproblem mit sich bringen und damit einen nicht mehr vertretbaren Verwaltungsaufwand (hier verneint), Gesicherte Erschließung nach § 35 Abs. 2 BauGB grundsätzlich kein drittschützender Belang; Ausnahme bei erheblicher Verschlechterung der bauplanungrechtlichen Erschließungssituation des Nachbargrundstücks durch vorhabenbedingte Überlastung der Entschließungsanlage (hier verneint), Bei identischer Argumentation keine Berufung auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Außenbereich, wenn Verletzung des Rücksichtnahmegebotes verneint wurde, Kein allgemeines Abwehrrecht von Außenbereichsnachbarn gegen unzulässige Außenbereichsnutzungen