Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern – Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 13.05.2015 VII R 63/13 – Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern – Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit den BFH-Beschlüssen vom 13.05.2015 VII R 62/13, VII R 63/13 – Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern – Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen)
Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel in einer Fachinformation mit wissenschaftlichen Studien; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Beseitigung der indiziellen Bedeutung der Arzneimittelzulassung für eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung – Äquipotenzangabe in Fachinformation
Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung schleppender Zahlungsweise für eine Zahlungseinstellung und einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz; Umfang der Verjährungshemmung durch eine Rückgewähr-Teilklage des Insolvenzverwalters
Wohnraummiete: Voraussetzungen einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung; von einem Nachbargrundstück ausgehender Kinderlärm als zur Mietminderung berechtigender Mangel
Arbeitslosengeld II – Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen der privaten Krankenversicherung – Krankenbehandlungskosten aufgrund vereinbarter Selbstbeteiligung – vorübergehender Mehrbedarf wegen eines unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs – grundsätzliche Zumutbarkeit des Wechsels in den Basistarif – fehlende Beratung durch den Grundsicherungsträger – Streitgegenstand
Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer wirksamen und zumutbaren Verweisung des Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt mit vertraglichen Verbindungen zur gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung