Markenverletzung beim Parallelimport von Arzneimitteln: Bemessung des Schadensersatzes nach dem Verletzergewinn und auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr
Keine unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Haftungsverfahren nach § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG 1997 – Keine Schätzung von Betriebsausgaben im Steuerabzugsverfahren – Nichtigkeit eines Haftungsbescheids – Anwendungsvorrang des EU-Rechts – Geltungserhaltende Reduktion einer nationalen Steuernorm