Fortgesetzter schwerer sexueller Missbrauch eigener Kinder: Annahme einer Erhöhung des Unrechtsgehalts der Taten mangels Mitleids und wegen der Gefahr einer Übertragung von Geschlechtskrankheiten auf Grund ungeschützten Oral- und Analverkehrs; Beachtung des Doppelverwertungsverbotes bei der Strafzumessung
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.07.2018 IV R 14/16 – Berücksichtigung von Darlehenszinsen im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG)
Vereinbarkeit der nationalen Milchquote für das Milchwirtschaftsjahr 2013/14 mit Unionsrecht – Keine laufende Anpassung der einzelstaatlichen Milchquoten an die jeweilige Marktsituation