Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutz eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten gegen die Verlegung in eine Absonderungszelle nach Erledigung der Maßnahme – Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des Rechtsschutzinteresses für Feststellungsklage trotz Grundrechtseingriffs, sowie durch Behandlung einer Rechtsbeschwerde gem § 116 Abs 1 StVollzG als unzulässig, ohne dass Anhaltspunkte für fehlende Wiederholungsgefahr benannt wurden
Nichtzulassungsbeschwerde im Honorarprozess eines Architekten: Beschwerdewert bei erfolglos geltend gemachtem Zurückbehaltungsrecht und unzulässiger Hilfsaufrechnung