Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung um mehr als ein Jahr verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG – Gegenstandswertfestsetzung